Unfallchirurgie
Die Unfallchirurgie, auch Traumatologie genannt, ist ein Teilgebiet der Chirurgie, das sich sowohl mit der operativen Versorgung von akut eingetretenen Verletzungen als auch mit der chirurgischen Behandlung von Erkrankungen des Halte- und Bewegungsapparates befasst.
In der Unfallchirurgie werden neben Eingriffen mit reinem Therapieziel auch diagnostische Operationen durchgeführt, die durch die so genannte Arthroskopie (Blick in das Gelenk) in minimal invasiver Technik eine exakte Befunderhebung ermöglichen und dann unter maximal schonenden Bedingungen (ohne größere Hautschnitte) operative Prozeduren erlauben. Neben dem Schulter- und Kniegelenk bedient sich die Unfallchirurgie auch am Ellenbogen- und Handgelenk immer häufiger der arthroskopischen Operationstechnik, da dieses unfallchirurgische Verfahren auch in Arztpraxen sowie Zentren für ambulante Operationen, die das Fachgebiet Unfallchirurgie anbieten, ambulant durchgeführt werden kann und so den Patienten sowohl größere Hautschnitte als auch längere stationäre Krankenhausaufenthalte erspart werden. Hierbei können arthroskopische Knorpelglättungen bei Arthrose, Entfernung freier Gelenkkörper und arthroskopische Operationen bei Schäden an den Bändern erfolgen.
Selbstverständlich werden in der Unfallchirurgie auch konventionelle Operationsverfahren mit Arthrotomie (Gelenkeröffnung) durchgeführt. Die Behandlung der Arthrose an den verschiedenen Gelenken ist ebenfalls Teil der Unfallchirurgie. Hier sind konservative Maßnahmen und Operationen möglich, um die Schmerzen zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. So können degenerativ veränderte oder durch Unfälle oder Erkrankungen geschädigte Gelenke mittels einer Umstellungsoperationen der Knochen schmerzfrei werden oder im fortgeschrittenen Stadium durch künstliche Gelenke – so genannte Endoprothesen – ersetzt werden.
Bei Frakturen der Fuß-, Hand-, Ellenbogen- oder Schultergelenke wird, je nach Frakturlokalisation und –ausdehnung, mit Platten und Schrauben eine so genannte Osteosynthese durchgeführt, um den Knochenbruch nach Reposition, das heißt Verbringen in die achsengerechte Stellung, in dieser optimalen Stellung zu fixieren und zur knöchernen Heilung zu stabilisieren.
Die Unfallchirurgie verfolgt somit das Ziel, die funktionellen Körperfunktionen des Halte-, Stütz- und Bewegungsapparates wieder herzustellen und/oder zu erhalten.
Auch so genannte Bagatellverletzungen, das heißt kleine, unbedeutend erscheinende Verletzungen, beispielsweise Verstauchungen oder Verdrehungen von Gelenken, bedürfen der unfallchirurgischen Abklärung, damit entschieden werden kann, ob operative oder konservative (also Therapiemethoden oder chirurgischer Eingriff) Behandlungsverfahren zum Einsatz gelangen.