Durchgangsarzt
Bei einem Durchgangsarzt, kurz D-Arzt, handelt es sich um einen Facharzt für Chirurgie, welcher sich auf den Bereich der Unfallchirurgie bzw. Orthopädie spezialisiert hat. Ein Durchgangsarzt macht es sich zur Aufgabe sowohl Arbeitsunfälle als auch Wegeunfälle zu behandeln.
Die Kosten für eine Behandlung bei einem solchen Arzt werden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.
Das Aufgabengebiet von einem Durchgangsarzt erweist sich als äußerst vielfältig. Im Rahmen der Erstversorgung wird zunächst eine zuverlässige Diagnose gestellt. Im Anschluss klärt der Patient den Sachverhalt in Kooperation mit dem behandelnden Arzt ab. Wenn es sich um einen arbeitsbedingten Unfall handelt, wird im Anschluss an die Erstversorgung ein Durchgangsbericht erstellt. Der Durchgangsbericht wird dem jeweiligen Versicherungsträger übermittelt.
Sofern eine weiterführende Therapie notwendig ist, wird diese vom behandelnden Arzt in Kooperation mit den entsprechenden Fachärzten besprochen. Eine entsprechende Überweisung an den jeweiligen Facharzt wird vom Durchgangsarzt ausgestellt.
Da sich das Aufgabengebiet als äußerst vielfältig erweist, wird die Erfüllung von speziellen Anforderungen als ein wichtiges Zulassungskriterium angesehen. So durfte ein angehender Durchgangsarzt bis zum 31.12.2010 ausschließlich als Facharzt mit dem Schwerpunkt Chirurgie/Unfallchirurgie tätig sein. Da sich das Berufsbild eines Facharztes mit dem Schwerpunkt Chirurgie/Unfallchirurgie jedoch stark verändert hat, kommen nun neue Bestimmungen zur Anwendung. Somit wird nun der Schwerpunkt auf den Bereich der Orthopädie sowie auf den Bereich der Chirurgie/Unfallchirurgie gelegt. Darüber hinaus muss eine praktische Tätigkeit mit einer Dauer von mindestens einem Jahr in einem von der Berufsgenossenschaft zur Behandlung schwerstverletzter Patienten zugelassenen Krankenhaus nachgewiesen werden.
In der Bundesrepublik Deutschland werden sowohl an den Arzt als auch auch an die Praxisräume besondere Anforderungen gestellt. So muss die Praxis von einem auf Arbeitsunfälle spezialisierten Arzt stets über einen Raum zur Durchführung von invasiven Eingriffen verfügen. Darüber hinaus ist ein Röntgenraum von wesentlicher Bedeutung. Damit ein Facharzt für Arbeitsunfälle im Besitz seiner Zulassung bleibt, ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsseminaren durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Auch die Räume der Praxis müssen stets auf einem technisch adäquaten Stand gehalten werden.